Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese AGB gelten ausschließlich für die Angebote/Dienstleistungen von NeHo Hundetraining, Inhaberin Nele Hoffmann.
§1 Vertragsabschluss
Vertragsgegenstand ist Einzelstunden, festen Gruppenstunden, Kurse, Seminare, Aktivitäten und Veranstaltungen für Hund und Halter.
Mit der Anmeldung zu einem der: angebotenen Einzelstunden, festen Gruppenstunden, Kurse, Seminare, Aktivitäten und Veranstaltungen für Hund und Halter, bietet der Teilnehmer verbindlich einen Vertragsabschluss an. Dieser kann in mündlicher und oder schriftlicher Form erfolgen.
Die Anmeldung kann per Homepage (Internet), E-Mail oder telefonisch erfolgen.
Die Anmeldung ist verbindlich.
Sie ist bindend für den Teilnehmer und verpflichtet zur Zahlung der gesamten Kursgebühr oder der Dienstleistung von Einzelstunden.
Mit der Anmeldung werden diese AGB und Teilnahmebedingungen anerkannt.
Eine Erfolgsgarantie kann nicht abgegeben werden, da der Erfolg maßgeblich von der Mitarbeit und Umsetzung durch den/die Teilnehmer/in gegeben ist.
Die Unterrichtsstunden (sowohl Einzel- als auch Gruppenstunden) können sowohl live vor Ort als auch Online stattfinden und müssen nicht von einem bestimmten Trainer durchgeführt werden.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch NeHo Hundetraining, Inhaberin Nele Hoffmann, schriftlich oder mündlich zustande.
§ 2 Bezahlung
Die Gebühr eines Kurses ist bei der Anmeldung fällig.
Bei Annahme des Vertrages bestimmt der Organisator einen Zahlungszeitpunkt, der zwingend einzuhalten ist.
Bei Zahlungsverzug erlischt selbstverständlich die Teilnahmeberechtigung.
Kosten für Veranstaltungen können im Vorfeld erfragt werden bzw. sind auf der Homepage im Falle von Einzelstunden/Gruppenstunden ersichtlich.
Die Teilnahmegebühren sind per Überweisung, EC-Zahlung oder in bar gemäß Rechnung bzw. des Seminarbeginns/Einzeltrainings zu entrichten. Im Falle des Rücktritts durch den Teilnehmer werden bereits angefallene Aufwendungen/Erwerbsausfall nachstehende Stornierungskosten in Rechnung gestellt.
Mit der Anmeldung für Einzelstunden, feste Gruppenstunden und Aktivitäten hat die Zahlung der Gebühr sofort nach der Veranstaltung/Leistung sofort ohne Abzug bar zu erfolgen.
§ 3 Absagen von Einzelstunden, Gruppenstunden
Die Absage muss mindestens 48 Stunden vor Veranstaltungs- und Leistungsbeginn per Telefon, SMS oder E-Mail stattfinden. Erfolgt dies nicht oder später, wird die jeweilige Veranstaltungs-/Leistungsgebühr in voller Höhe berechnet.
Eine Erstattung von anteiligen Gebühren für nicht in Anspruch genommene
Leistungen ist ausgeschlossen. Bei Absagen von Veranstaltungen zum Thema José Arce ist eine kostenlose Stornierung 8 Wochen vor Veranstaltung möglich. Bei späterer Stornierung werden 50 % des Rechnungsbetrages fällig sowie bei einer Absage ab einer Woche vor Beginn des Leistungstermins erfolgt keine Rückerstattung.
§ 4 Rücktritt durch den Organisator
Der Organisator kann vom Vertrag zurücktreten:
Ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere wenn das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet werden oder wenn der Teilnehmer eine Zusammenarbeit verweigert oder boykottiert. Rücktritt des Organisators ist ebenfalls jederzeit möglich, wenn es die gesetzlichen Vorgaben (z. B. Corona-Verordnung) verlangen. Ebenfalls kann ein Rücktritt bei einer zu geringen Teilnehmerzahl bei Gruppenkursen/Veranstaltungen (mind. 3 TN) erfolgen.
§ 5 Haftung des Organisators
Er haftet nicht für Schäden an denen ihm zur Ausbildung oder Betreuung anvertrauten Tieren oder durch diese entstandenen Schäden.
Der Organisator haftet nicht für Schäden, die von Dritten oder deren Hunden herbeigeführt wurden.
Haftung des Teilnehmers
Die Hundeschule haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt werden.
Die Haftungssumme ist auf die Teilnahmegebühr beschränkt.
Sie übernimmt keine Haftung für Schäden, die von Dritten und deren Tieren verursacht werden.
Jede/r Teilnehmer/in verpflichtet sich, über eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung zu verfügen.
NeHo Hundetraining ist jedoch nicht verpflichtet, sich auf die Geltendmachung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung verweisen zu lassen.
Begleitpersonen der Teilnehmer sind durch den Teilnehmer über den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen. Jede Teilnahme an den unterschiedlichen Aktivitäten erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
Der Teilnehmer erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist.
Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen.
Der Hundehalter tritt für alle von ihm und dem Hund verursachten Schäden ein.
NeHo Hundetraining, Inhaberin Nele Hoffmann, behält sich vor, Teilnehmer oder Hunde, ohne Angaben von Gründen, abzulehnen.
§ 6 Mitwirkungspflicht
Jeder Teilnehmer/-in ist im Interesse eines reibungslosen Betriebs-/Veranstaltungsablaufes verpflichtet, den Weisungen des verantwortlichen Personals Folge zu leisten.
Beanstandungen sind sofort, unter Angabe der Umstände, des Hergangs bzw. der entstandenen Schäden der Inhaberin Nele Hoffmann mitzuteilen. Nach Beendigung des Leistungsanspruches sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen.
NeHo Hundetraining behält sich vor, bei ausbleibender Pünktlichkeit des/der Teilnehmer/-in, eine Teilnahme zu untersagen. Dieses gilt für Veranstaltungen bei denen die theoretische Grundlagenvermittlung elementarer Bestandteil der Veranstaltung ist. Eine Rückerstattung der Kosten erfolgt in diesem Fall nicht.
Die Kursinhalte inklusive der ausgegebenen Unterlagen unterliegen dem Copyright und dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung vom Organisator vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
§ 7 Bild- und Tonmaterial
Alle Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit dem Organisator erstellt werden, dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung weder ganz noch teilweise veröffentlicht werden.
Der Organisator kann eine unentgeltliche Kopie der angefertigten Bild- und Tonträger verlangen.
Alle Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit dem Organisator erstellt wurden, können vom Organisator zu Veröffentlichungszwecken, PR- Maßnahmen oder im Rahmen der Ausbildung, ohne vorherige Absprache, genutzt werden.
§ 8 Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 9 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
§ 10 Vorbehalt
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
§ 11 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Nienburg/W.
Ansprüche verjähren entsprechend den gesetzlichen Richtlinien des BGB.